Der Mitarbeiter hat immer Anrecht auf ein Vollzeugnis, auch wenn sein Einsatz nur zwei Wochen gedauert hat. Das Zeugnis wird aber in diesem Fall entsprechend kurz ausfallen. Eine Arbeitsbestätigung darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters ausgestellt werden. Der Mitarbeiter muss sich nicht einmal zwischen einer der beiden Möglichkeiten entscheiden. Er kann
also zuerst ein Vollzeugnis verlangen und später noch eine Arbeitsbestätigung (oder umgekehrt).
Was bedeutet überhaupt ein Vollzeugnis?
Ein Vollzeugnis (auch qualifizierendes Zeugnis) bedeutet, dass nebst den «harten Fakten» wie Ein-
und Austritt, Funktion, Aufgaben etc. auch die Leistung und das Verhalten beurteilt werden. Und zwar beides. Würde nur die Leistung beurteilt, wäre das Zeugnis unvollständig und somit widerrechtlich. Irreführende Zeugnisse können dich unter Umständen schadenersatzpflichtig gegenüber einem neuen Arbeitgeber machen. Wenn sich der Mitarbeiter für ein Vollzeugnis entscheidet, muss also beides beurteilt werden, auch wenn die Beurteilung nicht nur positiv ausfällt.