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Innert welcher Frist muss ich ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Der Mitarbeiter kann laut Gesetz «jederzeit» ein Arbeitszeugnis verlangen. Dieser Pflicht solltest du möglichst rasch nachkommen – sicher innert eines Monats. In seltenen Fällen kann sich die Ausstellung des Zeugnisses auch länger verzögern, z.B. wegen einer hängigen Strafuntersuchung. In

einem solchen Fall kann das Zeugnis erst nach Abschluss der Untersuchungen ausgestellt werden. Das Zeugnis muss ja objektiv wahr sein. Durch die Auslassung wesentlicher Tatsachen würde ein unzutreffendes Bild entstehen und da du verpflichtet bist, nicht nur die Leistung, sondern auch das Verhalten zu qualifizieren und das Ergebnis der Strafuntersuchung eben gerade die Grundlage für die Beurteilung des Verhaltens bildet, musst du in diesem Fall noch zuwarten. Wenn es sich um das Austrittszeugnis handelt, ist das Zeugnis dem Mitarbeiter üblicherweise am letzten Arbeitstag, spätestens bei Vertragsende auszuhändigen.