Ein Gericht kann dich zwingen, ein erkennbar unhaltbares Werturteil zu streichen oder offensichtlich unerwähnte Tätigkeiten oder Fähigkeiten des Mitarbeiters ins Zeugnis aufzunehmen. Du musst aber nicht gegen deinen Willen eine voll zufriedenstellende Beurteilung abgeben.
Will der Mitarbeiter sein Zeugnis berichtigen lassen, muss er sein Anliegen mit Beweisen rechtfertigen. Als Arbeitgeber musst du insofern mitwirken, indem du deinerseits negative Beurteilungen zumindest begründest oder beweist. Kannst du deinen Standpunkt nicht rechtfertigen, entscheidet das Gericht, ob die beantragte Berichtigung begründet erscheint. Vereinfacht gesagt muss der Arbeitgeber Werturteile belegen können, die unterdurchschnittlich sind
und der Mitarbeiter solche, die überdurchschnittlich sind.