Welcher Lohn ist der Krankentaggeldversicherung im Schadenfall zu melden?
Bei der Krankentaggeldversicherung kannst du im Gegensatz zur Unfallversicherung mit deiner Versicherung frei regeln, welche Lohnbestandteile versichert sein sollen und welche nicht (z.B. ob es in deiner Firma Sinn macht, den Privatanteil für das Dienstauto mitzuversichern).
Wenn du nicht sicher bist, schau bitte bei der Anmeldung des Schadenfalls in der KTG-Police nach, welche Lohnbestandteile versichert sind. In der Regel sind dies nebst dem aktuellen monatlichen Bruttolohn:
- 13. Monatslohn
- Vertraglich vereinbarte Zulagen und Naturallohn (z.B. Privatanteil Dienstauto)
- Fixe Spesen (z.B. Pauschalspesen)
- Kinderzulagen (Achtung: diese werden bei längerer Krankheit noch während des laufenden Monats sowie den drei darauf folgenden Monaten ausgerichtet)
- Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen, Boni, Provisionen etc. (im Durchschnitt der vergangenen 12 Monate)
Wie berechnet die Krankentaggeldversicherung die Taggelder?
Berechnet werden die Taggelder in der Regel wie folgt:
Jahreslohn : 365 Tage x 80 % = Taggeld pro Tag
Das Taggeld wird dann für jeden Krankheitstag ausgeschüttet (in Kalendertagen gemäss Arztzeugnis). Beispielsweise für den Monat August 31 Tage, für den Monat September 30 Tage.
Taggelder gehören nicht zum massgebenden Lohn im Sinne der AHV. Mit anderen Worten: auf Krankentaggeldern sind keine Abzüge für AHV/IV/EO, ALV, NBU und KTG vorzunehmen. Wenn du das schon in der Lohnabrechnung richtig machst, stimmt Ende Jahr auch die Lohnsummendeklaration, welche du an die verschiedenen Sozialversicherungen senden musst. Ob du die Lohnsummen Ende Jahr korrekt deklarierst, kontrollieren die Versicherungen übrigens regelmässig.