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Lohn bei Militär/Zivildienst/Zivilschutz

Die Lohnfortzahlung bei Militär/Zivildienst/Zivilschutzdienst richtet sich nach Art. 324b, OR. Die Taggelder werden durch die EO ausgerichtet. Betragen die EO-Taggelder mindestens 80 % des Lohnes, ist der Fall erledigt. Betragen die EO-Taggelder weniger als 80 % des Lohnes, so musst du als Arbeitgeber die Differenz bis zu 80 % des Lohnes berappen - allerdings nur für eine beschränkte Zeit (gemäss Berner, Zürcher oder Basler Skala). Im Gegensatz zur Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Art. 324a, OR gilt hier jedoch die beschränkte Zeit tatsächlich als Zeitminimum und nicht als betragliches Minimum (das heisst, die Differenz ist während einer gewissen Zeitspanne zu berappen). Danach erhält der Mitarbeiter nur noch die EO-Taggelder. Das Taggeld beträgt aktuell zwischen CHF 62.- und maximal CHF 196.- pro Tag (Stand 2020).


Mindestanspruch während der Rekrutenschule

Kopfzerbrechen gibt in der Praxis oft die Rekrutenschule. Rekruten ohne Kinder erhalten von der EO nur eine Grundentschädigung von CHF 62.- pro Tag (Stand 2020). Das ist weniger als die vom Gesetz geforderten 80 % Lohnersatz (entspricht einem Monatslohn von CHF 2'325.-). Du als Arbeitgeber musst also für eine gewisse Zeitspanne die Differenz bis zu 80 % des Lohnes bezahlen.

 

Machen wir ein Beispiel:

 

Max hat die 3-jährige Lehre bei dir im Betrieb abgeschlossen und befindet sich jetzt im 4. Dienstjahr (Lehrjahre gelten auch als Dienstjahre). Max verdient bei dir aktuell CHF 4'000.- pro Monat. Jetzt muss er für 18 Wochen in die RS. Er ist ledig und hat keine Kinder. Die EO-Entschädigung beträgt CHF 62.- pro Tag. Dein Betrieb hält sich bei der Lohnfortzahlung an die Berner Skala nach Wochen. Welchen Lohn schuldest du Max mindestens?

 

4. Dienstjahr = beschränkte Zeit gemäss Berner Skala: 9 Wochen

Max hat also Anrecht auf 9 Wochen à 80 % Lohn + 9 Wochen nur noch EO. 

 

CHF 4'000.- : 30 = CHF 133.35 pro Tag. 80 % davon = CHF 106.65 pro Tag.

 

63 Tage x 106.65 = CHF 6'718.95 (9 Wochen à 80 % Lohn)

63 Tage x  62.00 = CHF 3'906.00 (9 Wochen EO)

Total geschuldet = CHF 10'624.95 für die gesamte Dauer der RS

 

CHF 10'624.95 : total 126 Tage = CHF 84.35 pro Tag. Das entspricht 63.25 % seines Lohnes.

 

Wenn du Max also 126 Tage lang CHF 84.35 pro Tag zahlst (bzw. 63.25 % seines Monatslohnes während 4.5 Monaten), dann hast du das Gesetz erfüllt. Selbstverständlich darfst du Max auch mehr bezahlen. 

 

Die EO-Taggelder kannst du behalten. Du musst sie aber mit dem Lohn verrechnen, weil sie teilweise von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.  

Wie werden die EO-Taggelder berechnet?

Jahreslohn / 360 Tage * 80 % (die Taggelder werden auch am Wochenende ausgeschüttet). Wie du siehst, werden bei der EO im Gegensatz zum UVG und KTG nur mit 360 Kalendertagen gerechnet, statt mit 365.


Mindestanspruch während WK

Der WK bereitet meist weniger Probleme, weil die EO in diesem Fall automatisch Taggeld in der Höhe von 80 % des Bruttolohnes leistet. Am besten zahlst du für den WK mindestens 80 % Lohnfortzahlung, behältst die Taggelder und verrechnest sie mit dem Lohn. Das maximale Taggeld von CHF 196.- pro Tag (Stand 2020) entspricht einem Monatslohn von CHF 7'350.-. Verdient dein Mitarbeiter mehr, musst du die Differenz zu 80 % seines Bruttolohnes selber zahlen.  


EO-Anspruch bei Teilzeitarbeit

Was erhält ein Teilzeitmitarbeiter während der RS oder dem WK? Die EO-Entschädigung richtet sich nach dem EOG:

Rekruten ohne Kinder CHF 62.- fix pro Diensttag (Art. 9, EOG)
Rekruten mit Kindern, Durchdiener nach Abschluss der Grundausbildung oder WK  80 % des vordienstlichen Einkommens, mind. CHF 62.-, max. CHF 196.- pro Diensttag (Art. 10, EOG)
Kinderzulage CHF 20.- pro Kind, bis max. 245.- pro Diensttag (Grundentschädigung inkl. Kinderzulagen)

Auch ein Teilzeitmitarbeiter erhält von dir als Arbeitgeber «nur» die Lohnfortzahlung von 80 % seines bisher erzielten Lohnes, auch wenn er jetzt während der RS oder des WK natürlich 100 % arbeitet. Die EO-Entschädigung wird danach berechnet, ob man erwerbstätig ist oder nicht und wie viele Diensttage man leistet. Zu wieviel % man erwerbstätig ist, interessiert das EOG nicht. 

 

Du als Arbeitgeber musst prüfen, ob die Gesamtentschädigung, die du von der EO für die gesamte Dienstzeit erhältst, höher ist als die Lohnfortzahlung, die du leistest. Wenn ja, leite die Differenz an deinen Mitarbeiter weiter.