· 

Lohnkürzung bei Arbeitsunfähigkeit

 

Wenn du bei Arbeitsunfähigkeit den Bruttolohn auf 80 % kürzt, musst du als erstes den Monatslohn oder Jahreslohn auf Taglohn umrechnen (weil solche Absenzen ja selten nur ganze Monate dauern). Hierfür kannst du als Arbeitgeber zwischen zwei Methoden wählen: Kalendertage oder Arbeitstage.   

Lohnkürzung nach Kalendertagen

Der Lohn wird durch die Anzahl Kalendertage geteilt. 

 

Beim Jahreslohn: 365 Kalendertage

Beim Monatslohn: 30 Kalendertage (Durchschnittswert)

 

Beim Monatslohn kann alternativ auch mit der effektiven Anzahl Kalendertage des betreffenden Monats gerechnet werden. Davon rate ich jedoch ab - denn der Monatslohn variiert ja auch nicht je nach Anzahl Kalendertage. 


Lohnkürzung mit Kalendertagen und Jahreslohn

Ein Beispiel:

13 * CHF 5'000.- = CHF 65'000.- Jahreslohn

CHF 65'000.- / 365 Kalendertage * 20 % = Lohnkürzung um CHF 35.60 pro Tag


Lohnkürzung mit Kalendertagen und Monatslohn

Ein Beispiel:

CHF 5'000.- / 30 Kalendertage * 20 % = Lohnkürzung um CHF 33.35 pro Tag


Warum ergibt das eine relativ grosse Differenz von CHF 2.25 pro Tag? Weil bei der Methode mit dem Jahreslohn der 13. Monatslohn bereits mitgekürzt wird. Bei der Methode mit dem Monatslohn wird der 13. Monatslohn erst bei der Auszahlung gekürzt (er beträgt 8.33 % des effektiv bezahlten, gekürzten Lohnes). 

Eine weitere kleine Differenz ergibt die Tatsache, dass beim Jahreslohn mit 365 Kalendertagen gerechnet wird. Beim Monatslohn ergeben 30 Kalendertage * 12 Monate nur 360 Tage pro Jahr.

Lohnkürzung nach Arbeitstagen

Der Lohn wird durch die durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Jahr oder Monat geteilt. 

 

Durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Jahr

52 Wochen à 5 Arbeitstage = 260 Arbeitstage pro Jahr

Der 365. Tag darf als Arbeitstag angenommen werden = 261 Arbeitstage 

 

Durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Monat

261 Arbeitstage pro Jahr / 12 Monate = 21.75 Tage

 

Alternativ kann auch mit 260 Tagen pro Jahr, bzw. 21.67 Tagen pro Monat gerechnet werden. 


Lohnkürzung mit Arbeitstagen und Jahreslohn

Ein Beispiel:

13 * CHF 5'000.- = CHF 65'000.- Jahreslohn

CHF 65'000.- / 261 Arbeitstage * 20 % = Lohnkürzung um CHF 49.80 pro Tag


Lohnkürzung mit Arbeitstagen und Monatslohn

Ein Beispiel:

CHF 5'000.- / 21.75 Arbeitstage * 20 % = Lohnkürzung um CHF 45.95 pro Tag


Der 13. Monatslohn wird bei der Methode mit dem Jahreslohn bereits mitgekürzt und muss somit voll ausbezahlt werden. Bei der Methode mit dem Monatslohn wird er erst bei der Auszahlung gekürzt. Die Formel lautet: ((Jahreslohn minus Kürzungen) * 8.33 %).

Welche Methode wenden die Taggeldversicherungen an?

Die meisten Taggeldversicherungen berechnen die Taggelder anhand des Jahreslohnes geteilt durch die Anzahl Kalendertage (CHF 65'000.- / 365 Kalendertage * 80 %) und zahlen dafür das Wochenende jeweils mit. 

Nach welcher Methode sollst du nun den Lohn kürzen?

Wo kein GAV etwas vorschreibt, kannst du als Arbeitgeber eine der Methoden wählen. Du musst diese dann aber konsequent anwenden (und nicht jeweils diejenige, die für dich im aktuellen Fall gerade günstiger ist). Ich empfehle dir daher die Methode mit 21.75 Arbeitstagen pro Monat. So ist die Basis jeden Monat gleich und es entstehen keine Diskussionen darüber, ob das Wochenende einbezogen wird oder nicht. Die einmal gewählte Methode wendest du dann ebenfalls an, wenn du für einen angebrochenen Monat den Ein- oder Austrittslohn berechnest