Fachwissen Arbeitszeugnis
Die codierte Sprache widerspricht dem Grundsatz der Klarheit und ist demzufolge unzulässig. Der Zusatz, es handle sich um ein uncodiertes Zeugnis, ist daher nutzlos.
Nein. Der Austrittsgrund ist nur auf Wunsch des Mitarbeiters zu nennen oder wenn er zur Würdigung des Gesamtbildes beiträgt. In diesem Fall wäre er auch gegen den Willen des Mitarbeiters zu erwähnen. Wenn du ins Zeugnis schreibst, wer das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat, so muss dies selbstverständlich wahr sein. Du darfst nicht schreiben, das Arbeitsverhältnis sei in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst worden, wenn du deinem Mitarbeiter in Wahrheit gekündigt hast. Der...
Grundsätzlich hat das Zeugnis das Datum des effektiven Ausstellungstages zu tragen. Ein Vor- oder Rückdatieren ist daher meistens unzulässig, selbst wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Wenn jedoch ein Zeugnis wegen arbeitsrechtlicher Streitigkeiten erst «einige Zeit» nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, darf, bzw. muss das Zeugnis auf das rechtliche Vertragsende rückdatiert werden, damit dem Mitarbeiter dadurch kein Nachteil entsteht. Was heisst «einige...
Der Mitarbeiter kann laut Gesetz «jederzeit» ein Arbeitszeugnis verlangen. Dieser Pflicht solltest du möglichst rasch nachkommen – sicher innert eines Monats. In seltenen Fällen kann sich die Ausstellung des Zeugnisses auch länger verzögern, z.B. wegen einer hängigen Strafuntersuchung. In einem solchen Fall kann das Zeugnis erst nach Abschluss der Untersuchungen ausgestellt werden. Das Zeugnis muss ja objektiv wahr sein. Durch die Auslassung wesentlicher Tatsachen würde ein...
Der Mitarbeiter hat immer Anrecht auf ein Vollzeugnis, auch wenn sein Einsatz nur zwei Wochen gedauert hat. Das Zeugnis wird aber in diesem Fall entsprechend kurz ausfallen. Eine Arbeitsbestätigung darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters ausgestellt werden. Der Mitarbeiter muss sich nicht einmal zwischen einer der beiden Möglichkeiten entscheiden. Er kann also zuerst ein Vollzeugnis verlangen und später noch eine Arbeitsbestätigung (oder umgekehrt).
Du darfst nur dann eine offensichtlich negative Beurteilung vornehmen, wenn du die aufgeführte Kritik belegen kannst (schriftliche Beispiele, Mitarbeitergespräche etc.) und wenn diese für den Mitarbeiter typisch, bzw. für das Arbeitsverhältnis wesentlich sind. Wesentlich sind Tatsachen, die den Betrieb oder das Vertrauen empfindlich gestört haben, wie z.B: Ungenügende fachliche Qualifikation Suchtprobleme Straftaten Schwerwiegende Probleme in der Zusammenarbeit Notorisches Zuspätkommen...
Ein Gericht kann dich zwingen, ein erkennbar unhaltbares Werturteil zu streichen oder offensichtlich unerwähnte Tätigkeiten oder Fähigkeiten des Mitarbeiters ins Zeugnis aufzunehmen. Du musst aber nicht gegen deinen Willen eine voll zufriedenstellende Beurteilung abgeben. Will der Mitarbeiter sein Zeugnis berichtigen lassen, muss er sein Anliegen mit Beweisen rechtfertigen. Als Arbeitgeber musst du insofern mitwirken, indem du deinerseits negative Beurteilungen zumindest begründest oder...
Das Gesetz verlangt, Leistung und Verhalten zu beurteilen. Das sind aber weite Begriffe. Was fällt also alles darunter?
Das Zeugnis sollte Folgendes beinhalten (was nicht in Klammer gesetzt ist, ist zwingend): (Kurzbeschrieb des Unternehmens) Vorname und Name Geburtsdatum Heimatort Vertragsbeginn und –ende Arbeitsort Funktion / biografischer Werdegang Beschäftigungsgrad Tätigkeit Beurteilung von Leistung und Verhalten (Schluss und ev. Dank) Datum Rechtsgültige Unterschrift/en