Die Arbeitgeberin darf den Ferienzeitpunkt bestimmen, Ferien dürfen grundsätzlich nicht ausbezahlt werden und man kann trotz Arbeitsunfähigkeit ferienfähig sein.
Art. 329b, OR unterscheidet nach Verschulden und Art der Abwesenheit.
Ferien darfst du deinen Monatslohn-Angestellten höchstens am Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen. Die gängigste Formel für die Auszahlung lautet wie folgt: Monatslohn plus Anteil 13. ML durch 21.75 Tage x Anzahl auszuzahlende Ferientage. Bzw. Jahreslohn Jahreslohn inkl. 13. ML durch 261 Tage x Anzahl auszuzahlende Ferientage. Die 21.75/261 Tage entsprechen den durchschnittlichen Arbeitstagen pro Monat/Jahr. 365 Kalendertage minus 52 Wochenenden = 261 Tage. Der 365. Tag kann...
Für die Auszahlung von Überstunden empfehle ich dir folgende Formel: Jahreslohn plus 13. Monatslohn sowie allfällige fixe Zulagen (z.B. Gefahren-, Nacht- oder Sonntagszulagen) geteilt durch Jahressollstunden (BGE 4A_352/2010 und BGE 132 III 172). Beispiel mit CHF 5'000.- Monatslohn x 13 und 42h-Woche CHF 65'000 Jahreslohn : 2'184h = CHF 29.76 pro Stunde. Falls du den Zuschlag von 25 % nicht vertraglich wegbedungen hast, rechnest du das Resultat jetzt noch x Faktor 1.25. Achtung: den Zuschlag...
Fachwissen Personal · 19. November 2020
Immer wieder steht man als Arbeitgeber vor der Frage, welche Absenzen zu bezahlen sind und welche als Freizeit gelten. So sieht es im Moment (Stand 2021) gesetzlich aus:
Fachwissen Personal · 19. November 2020
Heute ist es kaum mehr möglich, eine Kündigung auszusprechen, ohne dass sich der Mitarbeiter anschliessend krankmeldet oder zumindest damit droht. Meist handelt es sich dann um eine sogenannt arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit. Das heisst, der Mitarbeiter ist in jeder anderen Firma arbeitsfähig, nur bei dir nicht, weil ihm die Arbeit in deinem Betrieb nach der Kündigung nicht mehr zugemutet werden kann. In dieser Situation gibt es zwei Möglichkeiten. Der Mitarbeiter wird bis zum...
Fachwissen Personal · 28. September 2020
Ich empfehle dir, für die Berechnung des Ein-, bzw. Austrittslohnes bei angefangenen Monaten (z.B. Kündigung in der Probezeit) die Methode mit durchschnittlich 21.75 Arbeitstagen pro Monat:
Fachwissen Personal · 28. September 2020
Wenn du bei Arbeitsunfähigkeit den Bruttolohn auf 80 % kürzt, musst du als erstes den Monatslohn oder Jahreslohn auf Taglohn umrechnen (weil solche Absenzen ja selten nur ganze Monate dauern). Hierfür kannst du als Arbeitgeber zwischen zwei Methoden wählen: Kalendertage oder Arbeitstage.
Fachwissen Personal · 02. September 2020
Ende Jahr müssen die Lohnsummen des vergangenen Jahres an verschiedene Versicherungen gemeldet werden: AHV Unfallversicherung Krankentaggeldversicherung Welche Lohnbestandteile zum massgebenden Lohn zählen und somit bei der jeweiligen Versicherung abzugspflichtig sind, findest du hier: AHV-pflichtige Lohnbestandteile (siehe Ziffer 10ff) UVG-pflichtige Lohnbestandteile (analog AHV, hier aber übersichtlicher dargestellt. Ziffer 3 ist etwas schwer verständlich. Gemeint ist, dass die...
Fachwissen Personal · 02. September 2020
Die Lohnfortzahlung bei Militär/Zivildienst/Zivilschutzdienst richtet sich nach Art. 324b, OR. Die Taggelder werden durch die EO ausgerichtet. Betragen die EO-Taggelder mindestens 80 % des Lohnes, ist der Fall erledigt. Betragen die EO-Taggelder weniger als 80 % des Lohnes, so musst du als Arbeitgeber die Differenz bis zu 80 % des Lohnes berappen - allerdings nur für eine beschränkte Zeit (gemäss Berner, Zürcher oder Basler Skala). Im Gegensatz zur Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Art....